Allgemeine Geschäftsbedingungen der AIM Smart PaintLine (SaaS-Bedingungen)
Saas Terms and Conditions - German
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AIM Smart PaintLine Software-as-a-Service gelten für das zwischen PPG Industries, Inc., einer Gesellschaft aus Pennsylvania („Verkäufer“) und dem Käufer, wie im Angebot des Verkäufers für AIM Smart PaintLine Software-as-a-Service („Angebot“) angegeben, abgeschlossene Angebot und legen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, unter denen der Verkäufer dem Käufer eine Lizenz für Zugang und Nutzung der PPG Smart PaintLine Software und der softwarebasierten gehosteten Dienste, auf die über diese Software (oder anderweitig) zugegriffen werden kann, sowie aller damit verbundenen Dienste erteilt. Der Verkäufer und der Käufer werden im Folgenden jeweils als „Vertragspartei“ und gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet. Etwaige Ausnahmen von diesen SaaS-Bedingungen werden zwischen den Vertragsparteien gesondert ausgehandelt und im Angebot spezifiziert, alle weiteren Bedingungen sind nachstehend beschrieben.
Die Annahme des Angebots des Verkäufers zum Verkauf der Software, einschließlich des Angebots, durch den Käufer ist ausdrücklich von der Zustimmung des Käufers zu diesen SaaS-Bedingungen abhängig. Der Käufer stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schlüssig zu, sobald er dem Verkäufer einen Kaufauftrag für die Software erteilt oder die Software annimmt, je nachdem, was zuerst erfolgt. Alle anderen Bedingungen, Voraussetzungen und Einschränkungen in dem Kaufauftrag des Käufers und/oder anderen Formularen oder Dokumenten des Käufers oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person außer dem Verkäufer, die hiermit nicht übereinstimmen oder hinzugefügt sind, werden ausdrücklich abgelehnt. Somit beabsichtigen Verkäufer und Käufer durch die hier enthaltenen Bedingungen rechtlich gebunden zu sein.
1.0 Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem im Angebot angegebenen Datum des Inkrafttretens und läuft für die Erstlaufzeit. Danach verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um weitere ein (1) Jahr (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen mindestens neunzig (90) Tage vor dem Ende der Erstlaufzeit oder dem dann laufenden Verlängerungszeitraum schriftlich ihre Absicht mit, die Vereinbarung zu beenden. Die Erstlaufzeit wird zusammen mit etwaigen Verlängerungsbedingungen gemeinsam als „Laufzeit“ bezeichnet. Wie in dieser Vereinbarung verwendet, bezeichnet „Vertragsjahr“ jeden aufeinanderfolgenden Zeitraum von 12 Monaten während der Laufzeit dieser Vereinbarung, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens oder einem beliebigen Jahrestag des Datums des Inkrafttretens.
2.0 Lizenz für Zugang und Nutzung. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Käufer gewährt der Verkäufer dem Käufer hiermit für die Dauer der Laufzeit (i) eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, widerrufliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz für Zugang und Nutzung der PPG AIM Smart PaintLine Software und der softwarebasierten gehosteten Dienste, auf die über diese Software (oder anderweitig) zugegriffen werden kann, sowie aller damit verbundenen Dienste (gemeinsam, „AIM Smart PaintLine“ oder „Software“) an dem/den im Angebot aufgeführten Standort(en) (jeweils ein „lizenzierter Standort“) und (ii) eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, nicht übertragbare, widerrufliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung aller zugehörigen Nutzer- und Betriebshandbücher, Spezifikationen/Anforderungen und Hilfedateien in elektronischer Form, die von PPG nur in direkter Verbindung mit AIM Smart PaintLine zur Verfügung gestellt werden (die „Dokumentation“). Der Verkäufer gewährt dem Käufer hiermit für die Dauer der Laufzeit auch das Recht, jedem autorisierten Nutzer (wie nachstehend definiert) (i) eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, widerrufbare, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz für Zugang und Nutzung von PPG AIM Smart PaintLine an den im Angebot aufgeführten lizenzierten Standorten und (ii) eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, nicht übertragbare, widerrufliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der zugehörigen Nutzer- und Betriebsdokumentation, die von PPG nur in direkter Verbindung mit AIM Smart PaintLine zur Verfügung gestellt wird. Als Gegenleistung für diese Lizenz erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Zugang und Nutzung der AIM Smart PaintLine durch den Käufer und alle autorisierten Nutzer den hier und in der Datenschutzrichtlinie von PPG (verfügbar unter privacy.ppg.com) dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Soweit sich die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Rechte auf Software oder Datenbanken (einschließlich Software oder Datenbanken Dritter) beziehen, die mit AIM Smart PaintLine verbunden sind und über AIM Smart PaintLine zur Verfügung gestellt werden, sind diese Rechte strikt auf den browserbasierten Fernzugang des Käufers auf die vom Verkäufer gehostete Software und deren Nutzung eingeschränkt, und der Käufer hat keine Rechte oder Lizenzen an anderer Software oder Datenbanken. Um Zweifel auszuschließen, vereinbaren und erkennen die Vertragsparteien an, dass (a) die hierin gewährte Lizenz ausdrücklich auf die Nutzung am lizenzierten Standort eingeschränkt ist und (b) in dem Umfang, in dem der Käufer oder ein autorisierter Nutzer die AIM Smart PaintLine für einen anderen Standort lizenzieren möchte, eine separate Vereinbarung erforderlich ist. Der Verkäufer stellt dem Käufer Nutzer- oder Administrator-Identifikationscodes und/oder Passwörter zur Verfügung, die für Zugang und Nutzung der Software durch die autorisierten Nutzer erforderlich sind. Der Käufer verpflichtet sich, diese Identifikationscodes und/oder Passwörter vertraulich zu behandeln und den Zugang zu diesen Identifikationscodes und Passwörtern auf seine autorisierten Nutzer einzuschränken. Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, wenn er feststellt, dass unbefugte Personen Zugang zu diesen Identifikationscodes oder Passwörtern erhalten haben, oder wenn er von einer unbefugten Nutzung der Konten des Käufers erfährt oder wenn er einen anderen Sicherheitsverstoß im Zusammenhang mit der Software feststellt. Der Käufer erklärt sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Software mit Folgendem einverstanden, soweit zutreffend: (i) der Käufer ist verantwortlich, die Systeme, Server, Software, Netzwerke und Kommunikationsmittel bereitzustellen, die für die Verbindung mit der Software und deren Nutzung im Einklang mit allen Spezifikationen oder Anforderungen erforderlich sind, die in der dem Käufer zur Verfügung gestellten Dokumentation dargelegt sind; (ii) der Käufer ist für die Genauigkeit und Integrität der dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Endnutzerdaten verantwortlich; (iii) der Käufer ist für die Sicherung der Endnutzerdaten, die in Verbindung mit der Software verwendet werden, verantwortlich; (iv) der Käufer ist für die Beschaffung aller erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und/oder Genehmigungen verantwortlich, um dem Verkäufer das Recht zu gewähren, die Endnutzerdaten in Verbindung mit der Software zu verwenden; und (v) der Käufer ist für alle Verstöße gegen diese Vereinbarung durch seine autorisierten Nutzer und die Vertreter, verbundenen Unternehmen und/oder Mitarbeiter des Käufers und aller autorisierten Nutzer verantwortlich.
Wie hierin verwendet, ist ein „autorisierter Nutzer“ (1) eine Person, die mit dem Käufer verbunden ist und vertraglich an den Käufer in einer Weise gebunden ist, die mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung übereinstimmt, und die vom Käufer speziell für Zugang und/oder Nutzung der AIM Smart PaintLine im Namen des Käufers bestimmt wurde, oder (2) Kunden des Käufers, die die AIM Smart PaintLine nutzen, die speziell vom Käufer für Zugang und/oder Nutzung der AIM Smart PaintLine in Verbindung mit einer solchen Kundenbeziehung bestimmt wurden und vertraglich an den Käufer in einer Weise gebunden sind, die mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung übereinstimmen.
3.0 Preis und Zahlung.
(a) Preisgestaltung. Während der Erstlaufzeit zahlt der Käufer die im Angebot aufgeführten Kosten. Vorbehaltlich der Preisstellung des Angebots kann der Verkäufer die Kosten ab dem ersten Tag eines jeden Vertragsjahres ändern, indem er den Käufer mindestens 45 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich darüber informiert.
(b) Zahlungsbedingungen. Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot aufgeführt. Der Käufer ist verpflichtet alle Zahlungen per elektronischen Zahlungsverkehr unter Verwendung eines vom Verkäufer gewünschten Systems vorzunehmen. Die Zahlungsbedingungen stehen unter dem Vorbehalt einer fortlaufenden Prüfung der Kreditwürdigkeit/Finanzlage. Wenn die Kreditbedingungen nicht erfüllt werden oder die Kredit-/Finanzbedingungen des Käufers nach angemessener Einschätzung des Verkäufers wesentlich beeinträchtigt werden, kann der Verkäufer die Bedingungen durch Mitteilung an den Käufer ändern.
4.0 Anforderungen und Einschränkungen der Nutzung. Die Nutzung der AIM Smart PaintLine durch den Käufer und alle autorisierten Nutzer unterliegt den folgenden Anforderungen und Einschränkungen:
(a) Weder der Käufer noch ein autorisierter Nutzer darf die AIM Smart PaintLine kopieren, anpassen, vervielfältigen, modifizieren, rückentwickeln, reduzieren, zerlegen, kompilieren, entkompilieren oder rekompilieren oder anderweitig versuchen, auf den Quellcode, die Software, die Datenbank, die Daten, den Inhalt, die Struktur, die Algorithmen oder die Ideen, die der AIM Smart PaintLine zugrunde liegen, zuzugreifen, sie zu erforschen oder zu nutzen oder technische Schutzmaßnahmen in der AIM Smart PaintLine zu umgehen, außer dies wird vom Verkäufer ausdrücklich angeboten/zur Verfügung gestellt.
(b) Weder der Käufer noch ein autorisierter Nutzer dürfen Marken, Urheberrechte oder Patente, oder andere Hinweise zu geistigen Eigentumsrechten oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole und Kennzeichnungen von einer Kopie oder einem Teil der AIM Smart PaintLine verschweigen, entfernen oder modifizieren.
(c) Weder der Käufer noch ein autorisierter Nutzer dürfen Inhalte, die auf oder über die AIM Smart PaintLine verfügbar sind, an Dritte unterlizenzieren, offenlegen, vermieten, veröffentlichen, abtreten, verkaufen, verteilen oder anderweitig übertragen, gewähren oder deren Nutzung gestatten.
(d) Der Käufer und jeder autorisierte Nutzer sind verpflichtet, jegliches unbefugte Kopieren von Inhalten, die auf der AIM Smart PaintLine verfügbar sind, durch Vertreter, verbundene Unternehmen und/oder Mitarbeiter des Käufers oder eines autorisierten Nutzers zu verhindern.
(e) Der Käufer und alle autorisierten Nutzer sind verpflichtet, alle Computer oder sonstigen Geräte, die von den Vertretern, verbundenen Unternehmen und/oder Mitarbeitern des Käufers und der autorisierten Nutzer für den Zugang auf AIM Smart PaintLine verwendet werden, vor Viren, Spyware, Würmern oder sonstigen bösartigen Fehlern oder Codes zu schützen, die den Betrieb oder die Integrität von AIM Smart PaintLine oder der darauf befindlichen Daten beeinträchtigen könnten.
(f) Der Käufer und alle autorisierten Nutzer sind verpflichtet, die AIM Smart PaintLine und alle darin enthaltenen vertraulichen Daten von PPG, einschließlich Farbtools und -formeln, sowie die gesamte diesbezügliche Dokumentation als vertrauliche Informationen gemäß Abschnitt 12.0 zu behandeln und alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese vertraulichen Inhalte der AIM Smart PaintLine zu sichern, zu schützen und unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern.
(g) Der Käufer und jeder autorisierte Nutzer sind verpflichtet alle Identifikationscodes, Passwörter und andere Zugangskontrollinformationen (z. B. Anmeldeinformationen oder ID, Passwörter usw.) im Zusammenhang mit der AIM Smart PaintLine zu schützen und zu sichern. Der Käufer und jeder autorisierte Nutzer sind verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Tage nach Bekanntwerden, über jede unbefugte Nutzung des AIM Smart PaintLine zu informieren. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer oder einem autorisierten Nutzer nicht haftbar für Verluste, die dadurch entstehen, dass Dritte mit oder ohne Erlaubnis Zugang zur AIM Smart PaintLine haben und dabei die Zugangskontrollinformationen des Käufers oder eines solchen autorisierten Nutzers verwenden.
(h) Wenn der Käufer oder ein autorisierter Nutzer Daten verarbeitet, die er von einem Dritten über die AIM Smart PaintLine erhalten hat, ist der Käufer oder ein solcher autorisierter Nutzer dazu verpflichtet, von diesem Dritten eine ausreichende Genehmigung einzuholen, um diese Daten an den Verkäufer und seine Lizenzgeber, verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer zu übertragen, und die Übertragung, Speicherung und Verarbeitung dieser Daten durch den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer zu gestatten, alles gemäß dieser Vereinbarung.
(i) Die Nutzung der Software durch den Käufer muss den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Lizenzmetriken entsprechen. Wenn der Käufer das autorisierte Abonnementvolumen überschritten hat, ist er verpflichtet er dem Verkäufer diese Überschreitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Käufer auf Anfrage verpflichtet, jedoch nicht mehr als zweimal im Jahr, auf elektronischem Wege einen Bericht mit einer Bestätigung der vom Käufer in diesem Berichtszeitraum verwendeten geltenden Lizenzmetriken vorzulegen.
(j) Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte Softwareangebote in Kombination mit einer oder mehreren Cloud-Hosting- und/oder Softwaredienstplattformen betrieben werden können, die von Dritten betrieben werden und die der Käufer direkt abonniert („Kundenbezogene Dienstleistungen“). Soweit die Software in Kombination mit solchen Kundenbezogenen Dienstleistungen betrieben wird, ist der Käufer dafür verantwortlich, dem Verkäufer Zugangsdaten für den Zugang auf diese Kundenbezogenen Dienstleistungen bereitzustellen und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um eine solche Nutzung zu ermöglichen. Der Verkäufer ist weder für den Betrieb solcher Kundenbezogenen Dienstleistungen oder der Plattformen, aus denen sie betrieben werden, noch für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der Software verantwortlich, soweit diese Verfügbarkeit und dieser Betrieb von der Verfügbarkeit und dem Betrieb solcher Kundenbezogenen Dienstleistungen abhängt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Beschaffung aller Rechte, die für den Zugang auf solche Kundenbezogenen Dienstleistungen erforderlich sind, und für die Einhaltung aller geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für diese Kundenbezogenen Dienstleistungen gelten. Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Kundenbezogenen Dienstleistungen oder deren Produkte, Software, Systeme oder Dienstleistungen. Jeglicher Datenaustausch oder andere Interaktionen zwischen dem Käufer und einem Anbieter von Kundenbezogenen Dienstleistungen sowie der Kauf von Produkten, Software oder Dienstleistungen durch den Käufer, die von diesem Anbieter von Kundenbezogenen Dienstleistungen angeboten werden, erfolgen ausschließlich zwischen dem Käufer und diesem Anbieter von Kundenbezogenen Dienstleistungen und unterliegen dieser Vereinbarung zwischen Käufer und Anbieter von Kundenbezogenen Dienstleistungen.
(k) Sofern in dieser Vereinbarung oder im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, unterliegen Fremdprodukte ausschließlich der Vereinbarung des jeweiligen Drittanbieters; dabei gibt PPG keine Zusicherungen oder Gewährleistungen und übernimmt keine Verpflichtungen oder Haftung in Bezug auf solche Fremdprodukte.
(l) Für die Ausführung bestimmter Software kann es sein, dass eine Hardware oder die Installation separater Hardware an Ihrem Standort erforderlich ist. Sie stimmen zu, dass Ihnen dies bekannt ist.
5.0 Geistiges Eigentum. Alle Titel und Urheberrechte an der Software, dem Quellcode, dem Objektcode, der Nutzeroberfläche, der Dokumentation und allen Inhalten (einschließlich der Zusammenstellung von Inhalten), die in AIM Smart PaintLine enthalten sind oder über AIM Smart PaintLine abgerufen werden, einschließlich aller Texte, Grafiken, Manuskripte und Logos, Marken, Designs, Fotos, Schaltflächensymbole, Bilder, Audio-/Videoclips, digitale Downloads und Datensammlungen, Datenbanken und sämtliches Know-how, vertrauliche Informationen, Formeln, Methoden, Erfindungen, Patente und/oder Verbesserungen im Zusammenhang mit oder basierend auf Software, Quellcode, Objektcode, Dokumentation und/oder Inhalten sowie Kopien davon, die gegenwärtig oder in Zukunft vorliegen (gemeinsam mit dem Namen, dem Logo und anderen Marken des Verkäufers, dem „geistigen Eigentum“) und anderen Immaterialgüterrechte sind Eigentum des Verkäufers oder seiner verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber und sind durch US-amerikanische und internationale Urheberrechtsgesetze sowie andere Gesetze geschützt. Die Zusammenstellung aller Inhalte auf AIM Smart PaintLine ist ausschließliches Eigentum des Verkäufers und durch US-amerikanische und internationale Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze geschützt. Diese Vereinbarung berechtigt den Käufer in keiner Weise dazu, Eigentumsanteile oder andere Eigentumsrechte am geistigen Eigentum zu beanspruchen, und sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderes festgelegt und lizenziert, darf der Käufer das geistige Eigentum nicht kopieren oder anderweitig nutzen. Der Käufer wird im eigenen Namen und im Namen seiner Bevollmächtigten, verbundenen Unternehmen und/oder Mitarbeiter sowie im Namen aller autorisierten Nutzer und ihrer Bevollmächtigten, verbundenen Unternehmen und/oder Mitarbeiter die Gültigkeit, das Eigentum oder die Durchsetzbarkeit des geistigen Eigentums des Verkäufers oder eines Teils oder einer Ableitung desselben während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach weder direkt noch indirekt anfechten oder bestreiten und auch nicht direkt oder indirekt versuchen, den Wert des mit der Marke des Verkäufers verbundenen Firmenwerts zu erwerben oder zu schädigen. Weder das geistige Eigentum des Verkäufers noch andere vertrauliche Informationen des Verkäufers, wie nachstehend in Abschnitt 12.0 beschrieben, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers vervielfältigt oder auf irgendeine Weise verwendet werden.
6.0 Keine Lizenz. Sofern oben nicht ausdrücklich anders angegeben, ist nichts in AIM Smart PaintLine so auszulegen, dass es stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise eine Lizenz oder ein Recht aus einem Patent, einer Marke oder einem Urheberrecht überträgt.
7.0 Gewährleistung. Eingeschränkte Softwaregewährleistung. Der Verkäufer versichert und gewährleistet dem Käufer während der Laufzeit (dem „Gewährleistungszeitraum“), dass die Software im Wesentlichen den in der Dokumentation dargelegten Spezifikationen entspricht, wenn sie gemäß der Dokumentation, dem Angebot und den SaaS-Bedingungen dieser Vereinbarung installiert, betrieben und verwendet wird. Der Käufer muss den Verkäufer während der Gewährleistungszeitraum und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum, an dem die Nichtübereinstimmung aufgetreten ist, schriftlich über die Nichtübereinstimmung informieren. Wenn der Käufer den Verkäufer innerhalb der geltenden Gewährleistungszeitraum über eine Nichtübereinstimmung benachrichtigt, wird der Verkäufer sich in angemessener Weise, auf seine Kosten, als einzige Haftung des Verkäufers und ausschließliches Rechtsmittel des Käufers für eine solche Nichtübereinstimmung, um die Behebung der Nichtkonformität bemühen, einschließlich in Übereinstimmung mit dem beigefügten Anhang A. Gelingt es dem Verkäufer nicht, die Nichtübereinstimmung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Nichtübereinstimmung zu beheben, hat der Käufer die Möglichkeit, die Frist für die Behebung zu verlängern und den Behebungsprozess zu wiederholen oder die Vereinbarung zu kündigen und im Falle einer solchen Kündigung eine anteilige Rückerstattung der vorausbezahlten Softwarekosten für den Zeitraum der Laufzeit nach der Kündigung zu erhalten.
Für den Fall, dass die Vertragsparteien vereinbaren, dass PPG eine Software zur Verfügung stellt, die als Evaluierungssoftware, Vorabversion, „Alpha“, „Pilot“ oder ähnliches gekennzeichnet ist, gilt ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen, dass DIESE SOFTWARE OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, UNTERSTÜTZUNG ODER DIENSTLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT EINGESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN LEHNT DER VERKÄUFER HIERMIT ALLE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GESCHÄFTSVERFAHREN, VERWENDUNG ODER HANDELSPRAXIS, RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON DATEN ODER INFORMATIONSINHALTEN, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND NICHTVERLETZUNG. DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR, DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SIND, ODER DASS ALLE FEHLER IN DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN, ODER DASS DIE SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES KÄUFERS ENTSPRICHT.
8.0 Haftungseinschränkung. DER VERKÄUFER ODER EINE AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION, AKTUALISIERUNG ODER LIEFERUNG DER AIM SMART PAINTLINE, DER DOKUMENTATION ODER DER INFORMATIONEN BETEILIGTE VERTRAGSPARTEI HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT EINGESCHRÄNKT AUF DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN), DIE DEN VOM KÄUFER AN DEN VERKÄUFER TATSÄCHLICH GEZAHLTEN GESAMTBETRAG DER JÄHRLICHEN ABONNEMENTKOSTEN FÜR EIN (1) JAHR GEMÄSS ANGEBOT ÜBERSTEIGEN, DIE SICH AUS DEM ZUGANG DES BETRACHTERS AUF DIE WEBSITE ODER DEREN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH DER UNMÖGLICHKEIT DES ZUGANGS UND DER NUTZUNG) ODER DEM HERUNTERLADEN VON DARIN ENTHALTENEM ODER VERWIESENEM MATERIAL ERGEBEN, NOCH HAFTEN DIESE VERTRAGSPARTEIEN FÜR DAS VERTRAUEN DES BETRACHTERS AUF DIE INFORMATIONEN ODER DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE SICH DIE INFORMATIONEN BEZIEHEN. SELBST WENN DER VERKÄUFER ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN, HAFTET DER VERKÄUFER OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN NICHT FÜR ANDERE VERLUSTE, KOSTEN ODER AUSGABEN JEGLICHER ART, DIE SICH DIREKT ODER INDIREKT AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER AIM SMART PAINTLINE DURCH DEN BETRACHTER ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT EINGESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN, DIE DURCH: A) COMPUTERVIREN; B) SOFTWAREFEHLER; C) MENSCHLICHE HANDLUNGEN ODER UNTÄTIGKEIT; D) FEHLFUNKTIONEN DES COMPUTERSYSTEMS, DER TELEFONLEITUNG, DER HARDWARE, DER SOFTWARE ODER DES PROGRAMMS; ODER E) ANDERE FEHLER, AUSFÄLLE ODER VERZÖGERUNGEN BEI DER COMPUTERÜBERTRAGUNG ODER BEI NETZWERKVERBINDUNGEN VERURSACHT WERDEN.
9.0 Schadensersatz. Der Käufer wird den Verkäufer, seine Lizenzgeber, Mitarbeiter, Führungskräfte, Geschäftsführer, Lieferanten und verbundenen Unternehmen auf Kosten und Aufwendungen des Käufers (jeweils eine „entschädigte Vertragspartei“) von sämtlichen Ansprüchen entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die von Dritten gegen eine entschädigte Vertragspartei erhoben oder ihr angedroht werden oder ihr entstehen, wenn diese Ansprüche auf (i) einem rechtswidrigen oder unerlaubten Verhalten des Käufers oder eines autorisierten Nutzers oder einer Verletzung von Verträgen, Zusicherungen, Garantien oder sonstigen Pflichten oder Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung; (ii) jegliches fahrlässiges Verhalten eines Käufers oder eines autorisierten Nutzers; (iii) jegliche Handlungen oder Unterlassungen eines Käufers oder eines autorisierten Nutzers bei der Erweiterung von Zugang und Nutzung der AIM Smart PaintLine Software oder deren Dokumentation für autorisierte Nutzer und bei der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung, einschließlich der Einführung von Endnutzerdaten (wie nachstehend definiert), einschließlich Daten, die vom Käufer oder einem autorisierten Nutzer in die AIM Smart PaintLine eingeführt oder importiert wurden, die ein geistiges Eigentumsrecht missbrauchen oder verletzen, einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf Patente, Urheberrecht, Marken oder Geschäftsgeheimnisse eines solchen Dritten oder Ansprüche, die geltend gemacht oder angedroht werden, dass die Nutzung, Einführung oder der Import solcher Daten eine unerlaubte Handlung gegen einen solchen Dritten darstellt; (iv) jegliche vom Käufer oder einem autorisierten Nutzer gemachten Zusicherungen oder Aussagen in Bezug auf AIM Smart PaintLine, einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf die Verlängerung etwaiger Gewährleistungen des Verkäufers für AIM Smart PaintLine; (v) jegliche Verletzung von Patenten, Urheberrechten oder Marken, die aus der missbräuchlichen Verwendung oder Modifizierung der AIM Smart PaintLine durch oder auf Anweisung des Käufers oder seiner autorisierten Nutzer entstehen; oder (vi) einer wesentlichen Verletzung eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Norm oder einer Vorschrift durch den Käufer oder einen autorisierten Nutzer, die auf diesen Vereinbarung anwendbar ist (eine „Schadensersatzanforderung“) beruhen oder sich daraus ergeben; vorausgesetzt, der Verkäufer: (a) informiert den Käufer unverzüglich schriftlich über einen solchen Entschädigungsanspruch; (b) leistet auf Kosten des Käufers die wirtschaftlich angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit, die der Käufer anfordern kann; (c) räumt dem Käufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Schadensersatzanforderung ein; (d) unterlässt es, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers einen Vergleich oder eine Einigung über einer solchen Schadensersatzanforderung abzuschließen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Vergleich über eine Schadensersatzforderung abzuschließen, wenn ein solcher Vergleich eine Vereinbarung über ein Fehlverhalten (sei es aus unerlaubter Handlung oder anderweitig) des Verkäufers oder ein Eingeständnis oder eine Anerkennung eines solchen Fehlverhaltens beinhaltet, es sei denn, der Verkäufer hat dem vorher schriftlich zugestimmt, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf.
10.0 Aussetzung/Kündigung.
(a) Aussetzung wegen Zahlungsverzug. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Zugang des Käufers (und jedes autorisierten Nutzers) der AIM Smart PaintLine und/oder dessen Nutzung auszusetzen, wenn eine fällige Zahlung nach einer schriftlichen Mitteilung über den Zahlungsverzug von zehn (10) Tagen noch nicht erfolgt ist. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer oder einem autorisierten Nutzer nicht für eine Aussetzung der AIM Smart PaintLine haftet, die sich aus der Nichtzahlung der in diesem Abschnitt beschriebenen Kosten durch den Käufer ergibt.
(b) Aussetzung wegen Dauerhaften Schaden. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer den Zugang des Käufers auf die AIM Smart PaintLine unter rechtzeitiger telefonischer oder elektronischer Benachrichtigung an den Käufer sperren kann, wenn der Verkäufer vernünftigerweise zu dem Schluss kommt, dass die Nutzung der AIM Smart PaintLine durch den Käufer und/oder einen autorisierten Nutzer dem Verkäufer oder anderen unmittelbaren und dauerhaften Schaden verursacht. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer oder einem autorisierten Nutzer nicht für eine Aussetzung der AIM Smart PaintLine unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Umständen haftet.
(c) Kündigung im Falle einer Vertragsverletzung. Der Verkäufer kann diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber dem Käufer kündigen, wenn gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung mit der anderen Vertragspartei verletzt wird, einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf die Nichtzahlung einer Rechnung durch den Käufer gemäß den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung.
(d) Zugang des Käufers auf Endnutzerdaten. Auf schriftliche Anfrage des Käufers innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung der Laufzeit stellt der Verkäufer dem Käufer eine Datei mit Endnutzerdaten im CSV-Format (Comma Separated Value) zum Herunterladen zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen ist der Verkäufer nicht mehr verpflichtet, die Endnutzerdaten aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung der Laufzeit alle oder einen Teil der Endnutzerdaten, die sich in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zu löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Soweit die Bestimmungen in diesem Absatz im Widerspruch zur Datenschutzrichtlinie von PPG stehen, gilt in Bezug auf Daten, die durch die Datenschutzrichtlinie von PPG geregelt werden, die Datenschutzrichtlinie von PPG.
11.0 Datenrechte.
(a) Der Verkäufer beansprucht keinerlei Rechte, Titel oder Interessen an Daten und Informationen, einschließlich vertraulicher, nicht öffentlicher oder geschützter Informationen, die vom Käufer oder einem autorisierten Nutzer im Zusammenhang mit dem Zugang des Käufers oder einem autorisierten Nutzer und deren Nutzung der AIM Smart PaintLine (gemeinsam als „Endnutzerdaten“) gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden. Der Käufer ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Ansprüche an diesen Endnutzerdaten.
(b) Ungeachtet des Vorstehenden gewährt der Käufer hiermit im eigenen Namen und im Namen eines autorisierten Nutzers dem Verkäufer:
(i) für die Dauer der Laufzeit ein begrenztes, vollständig bezahltes, lizenzgebührenfreies, weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz zur Speicherung, Nutzung, Erstellung von Derivaten (wie nachstehend definiert), Verarbeitung, Analyse und anderweitigen Darstellung der Endnutzerdaten ausschließlich für die folgenden begrenzten Zwecke: (A) zur Bereitstellung von AIM Smart PaintLine in Bezug auf den Käufer und/oder einen autorisierten Nutzer und (B) in dem Umfang, in dem der Käufer Endnutzerdaten im Namen oder in Bezug auf einen autorisierten Nutzer bereitstellt, zur Bereitstellung von AIM Smart PaintLine in Bezug auf einen solchen autorisierten Nutzer; und
(ii) ein unbefristetes, unwiderrufliches, vollständig bezahltes, lizenzgebührenfreies, weltweites, nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz zum Speichern, Verwenden, Reproduzieren, Modifizieren, Anpassen, Erweitern, Verbessern, Verarbeiten, Analysieren, Veröffentlichen, Bearbeiten, Übersetzen, Verteilen und öffentlicher Aufführung, Anzeige und sonstigen Verwertung von anonymisierten Daten (wie nachstehend definiert) und/oder zusammengefassten Daten (wie nachstehend definiert) sowie zur Erstellung von Derivaten und zum Besitz aller Rechte, Titel und Interessen an solchen Derivaten im eigenen Namen des Verkäufers.
Ohne Einschränkung des Vorstehenden erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass der Verkäufer das Recht hat, Daten im Zusammenhang mit der Leistung der AIM Smart PaintLine zu verarbeiten, zu analysieren, zu verfolgen, aufzuzeichnen, zu speichern, zu verwenden und/oder anderweitig darauf zuzugreifen, um Endnutzerdaten in Bezug auf die AIM Smart PaintLine und die Ressourcennutzung für Produktentwicklung, Qualitätsinitiativen, Benchmarking, Berichtsdienste und Ähnliches („Nutzungsdaten“) zu sammeln, vorausgesetzt, dass sich alle Nutzungsdaten auf Daten einschränken, die sich auf die Produkte des Verkäufers beziehen. Nutzungsdaten, die vom Verkäufer erfasst sind, können zur Verbesserung und Verfeinerung von AIM Smart PaintLine sowie für den internen Gebrauch während und nach der Laufzeit gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwendet werden. Zu den Nutzungsdaten gehören keine personenbezogenen Daten.
Hier wird der Begriff „aggregierte Daten“ für Daten verwendet, die aus Endnutzerdaten (oder Untergruppen davon) bestehen, die sich ausschließlich auf die Anwendung der Produkte des Verkäufers beziehen, und die mit ähnlichen Daten anderer Abonnenten und Daten, über die der Verkäufer anderweitig verfügt, aggregiert werden. Aggregierte Daten dürfen keine personenbezogenen Hinweise auf einzelne autorisierte Nutzer und keine identifizierten Hinweise auf Firmennamen enthalten, können aber geografische Ortsangaben, Kaufverläufe und -verhalten sowie andere Informationen enthalten, die nicht speziell dem Käufer oder einem autorisierten Nutzer zugeordnet sind.
Hier wird der Begriff „anonymisierte Daten“ für eine modifizierte Version der Endnutzerdaten verwendet, die sich ausschließlich auf die Anwendung der Produkte des Verkäufers beziehen und aus denen der Verkäufer die Hinweise auf den Firmennamen des Käufers und die Namen von Einzelpersonen entfernt hat.
Hier wird der Begriff „Derivate“ für alle Anpassungen, Ausführungsformen, Ableitungen und/oder abgeleitete Werke von Endnutzerdaten verwendet, die sich ausschließlich auf die Anwendung der Produkte des Verkäufers beziehen, einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf Ergebnisse, Erkenntnisse aus der Datenanalyse, Benchmarking-Berichte, Ergebnisse und Artefakte, die vom Verkäufer aus Endnutzerdaten, anonymisierten Daten und/oder aggregierten Daten erstellt, abgeleitet und/oder extrahiert wurden; unter der Voraussetzung, dass die Derivate in keinem Fall Endnutzerdaten in der Form umfassen, wie sie dem Verkäufer vom Käufer oder einem autorisierten Nutzer zur Verfügung gestellt wurden.
Hier wird der Begriff „personenbezogene Daten“ für alle Informationen verwendet, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; eine identifizierbare natürliche Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
12.0 Verschwiegenheitspflicht. Alle Informationen, die eine Vertragspartei der anderen im Rahmen und in Verbindung mit dieser Vereinbarung offenbart oder zur Verfügung stellt und die als vertraulich gekennzeichnet sind, sowie das Bestehen und die Bedingungen dieser Vereinbarung sind vertraulich, dürfen nur für die Zwecke dieser Vereinbarung oder in der ausdrücklich erlaubten Weise verwendet werden und dürfen von einer Vertragspartei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht an Dritte weitergegeben werden, außer (i) wie durch Gesetze, Regierungsvorschriften, Gerichtsbeschlüsse oder ähnliche Rechtsverfahren oder geltende Börsengesetze und -vorschriften erforderlich, vorausgesetzt, dass die Vertragspartei, die die Offenlegung anstrebt, die andere Vertragspartei über die Verpflichtung zur Offenlegung informiert und angemessen mit der anderen Vertragspartei zusammenarbeitet, um die Offenlegung einzuschränken, (ii) soweit diese Angelegenheit oder Informationen auf andere Weise als durch Offenlegung gegenüber der Vertragspartei, die die Offenlegung anstrebt, öffentlich bekannt sind oder werden; (iii) soweit diese Informationen unabhängig entwickelt wurden, ohne auf die offengelegten Informationen zurückzugreifen, oder (iv) soweit diese Angelegenheit oder Informationen von der Vertragspartei, die sie offenlegen möchte, rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurde, der keine vertragliche, gesetzliche oder treuhänderische Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese Angelegenheit oder Informationen verletzt hat. Die in diesem Abschnitt 12.0 dargelegten Verpflichtungen bleiben während der Laufzeit und nach der Laufzeit für zehn (10) Kalenderjahre bestehen.
13.0 Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer nicht-monetären Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Staatsfeinden, Unfällen, Explosionen, Überschwemmungen, Dürren, Seegefahren, Epidemien, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikten, Unruhen, Sabotage, Embargos, Kriegen (unabhängig davon, ob diese erklärt wurden oder nicht, oder ob die USA jeweils an ihnen beteiligt ist oder nicht) bundes-, landes- oder kommunalrechtliche Einschränkungen oder Begrenzungen oder deren Einhaltung oder jegliche andere Umstände ähnlicher oder anderer Art, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der davon betroffenen Vertragspartei liegen.
14.0 Verzichtserklärung. Das Versäumnis einer der Vertragsparteien, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt in keiner Weise einen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung dar und kann auch nicht als Verzicht auf die Gültigkeit dieser Vereinbarung oder einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder auf das Recht der betreffenden Vertragspartei, später jede einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, ausgelegt werden. Kein Verzicht auf eine Bestimmung oder eine Verletzung gegen diese Vereinbarung gilt als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder ein Verletzung gegen diese Vereinbarung.
15.0 Geltendes Recht. Die örtlichen Gesetze des Commonwealth of Pennsylvania regeln diese Vereinbarung und die Beziehungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung (ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts). Das Übereinkommen der UN über Verträge für den internationalen Warenkauf gilt NICHT für diese Vereinbarung oder die Transaktionen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind.
16.0 Rechtsbehelf. Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung so weit wie möglich umformuliert, um die ursprüngliche Absicht der Vertragsparteien zu wahren; andernfalls wird sie aus der Vereinbarung entbunden, wobei der übrige Teil der Vereinbarung weiterhin seine volle Rechtskraft beibehält.
17.0 Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich Anlagen und andere hierin genannte Dokumente, beinhaltet die gesamte Vereinbarung der Vertragsparteien entsprechend dem Gegenstand der Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Mitteilungen, Zusagen, Zusicherungen oder Garantien entsprechend dem Gegenstand dieser Vereinbarung. Modifizierungen dieser Vereinbarung sind ungültig und ohne Wirkung, es sei denn, sie wurden schriftlich, mit ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Vereinbarung festgelegt und von jeder dieser Vereinbarung gebundenen Vertragspartei unterzeichnet. Modifizierungen durch Bestellformulare, Bestätigungsformulare, Versanddokumente oder andere Dokumente sind ohne Wirkung, die von dieser Vereinbarung abweichende oder zusätzliche Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen beinhalten.
18.0 Auftrag. Diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechte können von keiner der Vertragsparteien ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abgetreten werden (wobei die andere Vertragspartei diese Zustimmung nicht unbegründet verweigern darf), und jeder Versuch einer Abtretung ohne eine solche Zustimmung, auch kraft Gesetzes oder auf andere Weise, ist nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Verkäufer diese Vereinbarung ohne Zustimmung des Käufers (jedoch mit schriftlicher Mitteilung an den Käufer) an jeden Käufer des Unternehmens oder der Einrichtungen des Verkäufers, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, abtreten. Vorbehaltlich der in diesem Abschnitt geforderten Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, diese Vereinbarung an jeden Erwerber der Einrichtung des Käufers, die AIM Smart PaintLine verwendet, abzutreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien verbindlich und kommt ihnen zugute.
19.0 Ausfuhrkontrollen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass sie sowie die im Rahmen dieses Abkommens verkauften oder anderweitig übertragenen Produkte und Technologien US-amerikanischen und anderen Ausfuhrkontrollen (einschließlich der Bestimmungen über vorgesehene Ausfuhren und Wiederausfuhren), Embargos, Sanktionen und ähnlichen Gesetzen, Verordnungen und Anforderungen unterliegen können, die für Ausfuhren gelten („Ausfuhrbestimmungen“). Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Verkauf oder die Lieferung von Produkten oder Technologien durch den Verkäufer sowie deren Nutzung, Übertragung oder Weiterverkauf durch den Käufer diesen Ausfuhrbestimmungen unterliegt. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Verkäufer für erforderlich hält, damit der Verkäufer alle Ausfuhrbestimmungen einhalten kann. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, die Ausfuhrbestimmungen einzuhalten, Aufzeichnungen zu erstellen und zu führen, um die Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen widerzuspiegeln, alle vom Verkäufer oder der US-Regierung geforderten Wiederausfuhr-Überprüfungen zu ermöglichen und bei allen Untersuchungen im Zusammenhang mit Ausfuhrbestimmungen zu kooperieren.
20.0. Duplikate. Die Vertragsparteien können für diese Vereinbarung eine beliebige Anzahl Duplikate ausfertigen, welche je als Original gilt, die jedoch gemeinsam ein und dasselbe Dokument darstellen.
21.0. Aktualisierungen. Der Verkäufer ist berechtigt, die SaaS-Bedingungen von Zeit zu Zeit durch eine Mitteilung an den Käufer mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zu ändern. Sollte der Käufer solche Änderungen nicht akzeptieren, ist der Käufer berechtigt, diese Vereinbarung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung über die geänderte Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen. Wenn der Käufer die Vereinbarung nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers über die Änderung dieses Vertrags kündigt, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die geänderte Vereinbarung akzeptiert hat. Diese Vereinbarung ist jederzeit auch unter https://www.ppg.com/autocoatings/en-US/solutions/aim-digital/saas-terms-and-conditions verfügbar.